Die bleibende Bedeutung der lutherischen Reformation – Lutherisch Glauben Heft 9

Heft 9 unserer Reihe „Lutherisch Glauben“ ist erschienen. Als Dokumentation der lutherischen Tage 2015, 2016 und 2017 ebenso wie als Erinnerung an die Grundlagen unserer Arbeit widmet sich die Publikation der bleibenden Bedeutung der Reformation.

Dr. András Reuss, Theologieprofessor i. R. in Budapest, Das Christuszeugnis der Konkordienformel und seine Bedeutung für die Kirche

Dr. Werner Führer, Oberkirchenrat i. R., Bückeburg, Das Wort ward Fleisch – Joh. 1, 14

Dr. Wolfgang Sommer, Professor i. R. für Kirchen- und Dogmengeschichte, Neuendettelsau: Das Kirchenverständnis Martin Luthers und die Kirche von Heute und Morgen

Dr. Karl-Hermann Kandler, Kirchenrat i. R., apl. Professor für Systematische Theologie, Freiberg, Die bleibende Bedeutung der lutherischen Reformation

Dr. Theodor Kliefoth (1810-1895), zuletzt Oberkirchenratspräsident, Schwerin, Was bedeutet Artikel 7 der Augsburgischen Confession hinsichtlich des Kirchenregiments der lutherischen Kirche?

Das Heft kann hier bestellt werden.

Die Leuenberger Konkordie – theologische Probleme aus Sicht des Einigungswerkes

Dies ist der zweite Teil eines Beitrags unseres stellvertretenden Vorsitzenden Karl-Hermann Kandler zur Leuenberger Konkordie und ihren Problemen aus lutherischer Sicht:

 

War bereits im vorhergehenden Beitrag zur Leuenberger Konkordie im Grundsätzlichen aus lutherischer Sicht Stellung genommen worden, so soll nun noch auf einige inhaltliche Aspekte eingegangen werden.

Auch zum hl. Abendmahl wurde bereits das Nötige gesagt und wird darum hier nicht wiederholt. Es empfiehlt sich, bei der Lektüre dieses Aufsatzes die Leuenberger Konkordie zum Vergleich zur Hand zu nehmen (Ev. Gesangbuch Nr. 811).

  1. Es ist – wie auch in der Theologischen Erklärung der Bekenntnissynode in Barmen (Nr. 810 im Gesangbuch) – von der „freien Gnade Gottes“ die Rede, so in Nr. 12. Sicher ist Gott frei, wem er seine Gnade schenkt, aber es wird nicht gesagt, dass er sich gebunden hat, diese Gnade in Wort und Sakrament zu geben. Es ist richtiger von der „gebundenen Gnade Gottes“ zu reden. Von der Beichte ist überhaupt nicht die Rede, reformierte Theologie kennt sie so nicht.
  2. In Nr. 13 (vgl. auch Nr. 21) heißt es, dass Jesus Christus in den Gnadenmitteln Wort und Sakramente „durch den Heiligen Geist gegenwärtig“ ist. Das klingt so, als ob Jesus Christus, Gottes Sohn, nicht selbst gegenwärtig sein könne. Er ist vielmehr selbst in seinem Wort und in den von ihm gestifteten Sakramenten gegenwärtig; der Heilige Geist lässt uns diese Gegenwart im Glauben erkennen. Christus ist also nicht Objekt, sondern Subjekt des göttlichen Handelns an uns. Christus ist nicht abwesend („im Himmel“), sondern unter uns gegenwärtig. Die Dreieinigkeit wirkt wohl als der eine Gott, aber wir können die Werke der trinitarischen Personen ihnen auch einzeln zuordnen. Das trinitarische Handeln Gottes wird hier gar nicht thematisiert.
  3. Im Entwurf der Konkordie war zunächst nicht gesagt worden, dass die hl. Taufe mit Wasser vollzogen wird. Das entsprach der Theologie von Karl Barth. Im endgültigen Text wurde das mit Recht geändert. Aber auch jetzt ist (Nr. 14) nicht von der Wiedergeburt die Rede (Joh. 3,5; Tit. 3, 5), immerhin aber von der „neuen Kreatur“. Von der Kindertaufe wird überhaupt nicht gesprochen.
  4. Zur Christologie (Nr. 21f.) ist zu sagen, dass es sich bei den Unterschieden zwischen reformierter und lutherischer Theologie doch nicht nur um „geschichtliche Bedingtheiten“ handelt. Zweifellos ist hier das, was reformierte Theologie sagt (Christus nach seiner Himmelfahrt „nur“ im Himmel, nicht auf Erden) gar nicht angesprochen. Lutherischer Theologie geht es darum, dass Christus ganz Gott und ganz Mensch und überall gegenwärtig ist (Joh. 1, 14; Matth. 28, 20).
  5. In den Aussagen zur Prädestination ist aufgenommen, was lutherischer Theologie immer wichtig war, nämlich Gottes bedingungslose Liebe zum sündigen Menschen. Vom Gericht Gottes am Ende der Zeit wird nicht gesprochen.
  6. Der in Nr. 27 genannten Folgerung, dass die Verwerfungen der reformatorischen Bekenntnisse nicht mehr zutreffen, können wir aus Treue zur Heiligen Schrift und zu unseren Bekenntnissen nicht zustimmen. Es heißt ja auch ausdrücklich, dass „die von den Vätern vollzogenen Verwerfungen nicht als unsachgemäß bezeichnet“ werden können. Wenn sie also sachgemäß waren, so sind sie es auch heute noch. Nicht der Zeitgeist entscheidet darüber, was sachgemäß ist.
  7. Die Aussage von Nr. 28 ist an sich richtig, doch die in der Gestaltung des Gottesdienstes empfundenen Unterschiede sind ja Folgen von Lehrunterschieden. Das wird hier völlig bagatellisiert. In Nr. 29 (u. a.) wird eine „gewonnene Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums“ behauptet. Wir können jedoch nicht von einer Übereinstimmung reden. Darum ist Kirchengemeinschaft noch nicht möglich, weil es eben keine Übereinstimmung in der Wahrheit (Nr. 36) gibt.
  8. Im Gesangbuch sind die folgenden Sätze (3-5; 30-34, 36 ff.) nicht abgedruckt. Hier geht es um weitere Probleme, die zwischen den lutherischen und reformierten Kirchen bestehen (Amt, Ordination, Zwei-Reiche-Lehre). Sie seien in weiteren Lehrgesprächen zu behandeln. Solche haben inzwischen stattgefunden. Ob diese zu einer Übereinstimmung geführt haben, wird unterschiedlich gewertet.
  9. Gegen Ende der Konkordie wird (Nr. 37-39) behauptet, die reformatorischen Bekenntnisse stünden weiterhin in Kraft. Wie können sie das aber, wenn sie sich – eben auch in ihrem Wortlaut – gegenseitig ausschließen? Es bleibt die Frage: Was ist Wahrheit? Es ist uns Lutheranern häufig der Vorwurf gemacht worden, wir hingen an einem statischen Bekenntnisbegriff. Das Gegenteil ist der Fall! Wir bekennen in den Bekenntnisschriften unserer Kirche heute unseren Glauben!

 

In diesem Jahr 2017 wird daran erinnert, dass vor zweihundert Jahren der preußische König Friedrich Wilhelm III in seinem Herrschaftsgebiet die Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden/Kirchen eingeführt hat. Diese Einführung war verbunden mit Gewaltmaßnahmen (bis hin zu Gefängnisstrafen!) gegen diejenigen, die sich der Union verweigerten. In anderen deutschen Ländern – wie Baden, Hessen, Pfalz – war es nicht anders. Wir können nicht erkennen, dass auf solchen Unionen ein Segen gelegen hat. Bekenntnisbewusste Lutheraner haben sich damals von ihrer Landeskirche trennen müssen, es entstanden lutherische Freikirchen (heute vor allem in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche – SELK – vereinigt). Das Lutherische Einigungswerk ist mit ihnen eng verbunden, möchte aber ebenso das bekenntnisbewusste Luthertum in den Landeskirchen stärken. Darum halten wir die Leuenberger Konkordie nicht als für eine Kirchengemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen ausreichend. Wir bejahen sicher, wenn sich diese einander durch Lehrgespräche annähern, aber es muss bei der Wahrheit des Evangeliums bleiben. Vor allem müssen wir widersprechen, wenn heute – wie öfters geschehen – gesagt wird, wer die Leuenberger Konkordie nicht anerkenne, könne nicht Pfarrer in der jeweiligen Landeskirche sein. Da wird die Konkordie über das Bekenntnis gestellt. Pfarrer werden aber auf die Bekenntnisschriften bei der Ordination verpflichtet, diese gelten also! Vor Jahren war in der sächsischen Landessynode umstritten, ob die Konkordie als verpflichtend in die Kirchenverfassung aufzunehmen sei. Das ist damals verhindert worden. Daran gilt es festzuhalten und sich gegebenenfalls darauf zu berufen.

Karl-Hermann Kandler

Reihe „Lutherisch Glauben“

Die bleibende Bedeutung der Lutherischen Reformation, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 9], Neuendettelsau: Freimund, 2018.

Der Lutherische Tag 2015 stand unter dem Thema „Das Christusbekenntnis der Konkordienformel und seine Bedeutung für die Kirche“. Das Thema im Jahr 2016 lautete: „Das Wort ward Fleisch – Johannes 1, 14“ und für das Jahr 2017 „Das Kirchenverständnis Martin Luthers und die Kirche von heute und morgen“. Als Dokumentation der lutherischen Tage 2015, 2016 und 2017 ebenso wie als Erinnerung an die Grundlagen unserer Arbeit widmet sich die Publikation der bleibenden Bedeutung der Reformation.

Dr. András Reuss, Theologieprofessor i. R. in Budapest, Die Christologie der Konkordienformel

Dr. Werner Führer, Oberkirchenrat i. R., Bückeburg, Das Wort ward Fleisch – Bibelarbeit zu Joh. 1, 14

Dr. Wolfgang Sommer, Professor i. R. für Kirchen- und Dogmengeschichte, Neuendettelsau: Das Kirchenverständnis Martin Luthers und die Kirche von Heute und Morgen

Dr. Theodor Kliefoth (1810-1895), zuletzt Oberkirchenratspräsident, Schwerin, Was fordert CA VII hinsichtlich des Kirchenregiments der lutherischen Kirche?

Das Heft kann hier bestellt werden.

 

Schriftverstädnis und Missionsauftrag, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 8], Neuendettelsau: Freimund, 2015.

Der Lutherische Tag 2013 stand unter dem Thema „Das lutherische Verständnis der Heiligen Schrift“. Das Thema im Jahr 2014 lautete: „Der missionarische Auftrag der Kirche“.

Johannes Junker, D.D., D.D., Pastor und Missionsdirektor i. R., geb. 1932. Studium der Theologie: Missionsseminar Bleckmar, Lutherische Theologische Hochschule Oberursel, Missionar unter Zulu in Südafrika, Gemeindepfarrer in Hagen, erster Geschäftsführender Kirchenrat der SELK und Missionsdirektor der Lutherischen Kirchenmission (Bleckmarer Mission), Herausgeber der LUTHERISCHEN BEITRÄGE.

Dr. habil. Markus Piennisch, geb. 1963, ist Mitbegründer und Rektor der EUSEBIA School of Theology sowie Herausgeber der Reihe STUTTGARTER THEOLOGISCHE THEMEN (STT). Internationale Lehrtätigkeit in Systematischer Theologie, Hermeneutik und NT an theologischen Seminaren und Universitäten in Südostasien, Ostafrika und Europa.

Dr. Carsten Rentzing, Studium der Theologie in Berlin, Frankfurt a.M. und Oberursel. 2001 Promotion über die „Rede vom Bösen bei Karl Barth und Martin Luther“ an der Universität Leipzig. Pfarrer der Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens von 1999-2010 in Annaberg-Buchholz, seit 2010 in Markneukirchen.

Peter Stuhlmacher, geb. 1932 in Leipzig, Studium der Evangelischen Theologie in Tübingen und Göttingen. Kirchendienst und Ordination in der Evangelischen Kirche in Württemberg. Promotion und Habilitation für Neues Testament in Tübingen. 1968-1972 ordentl. Professor für Neues Testament in Erlangen, 1972-2000 in Tübingen.

 

Sind wir noch Kirche Jesu Christi?, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 7], Neuendettelsau: Freimund, 2012.

  • Herzer, Jens, Für uns gestorben? Die Deutung des Todes Jesu im Neuen Testament als hermeneutische Herausforderung.
  • Bayer, Oswald, Christus für uns. Die Heilsbedeutung des Todes Jesu für die Sendung der Kirche.
  • Schmidt, Günter R., Die Kennzeichen der Kirche.
  • Samraj, Christian, Wie urteilen die Kirchen, die aus unserer Missionsarbeit hervorgegangen sind, über unsere Kirche?

Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

Der Lutherische Tag 2011 war dem Thema gewidmet „Ist Christus für uns gestorben – oder?“ Es ging also um die Frage nach der Heilsbedeutung des Kreuzestodes Jesu Christi, die zwar im ganzen Neuen Testament bezeugt wird, aber von einigen Theologen bestritten wird. Das Thema des Lutherischen Tages 2012 „Sind wir noch Kirche Jesu Christi?“ war herausgefordert durch die Neufassung eines Pfarrerdienstgesetzes durch die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und der damit verbundenen Frage, ob homosexuelle Partnerschaften von Pfarrern durch entsprechende Wohngemeinschaften in Pfarrhäusern ermöglicht werden sollen.

 

 

heft6Das Bekenntnis der Kirche zu Fragen von Ehe und Kirche, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 6], Neuendettelsau: Freimund, 2011.

  • Slenczka, Reinhard, Der Mensch – von Gott zur Ehe geschaffen!
  • Schillhahn, Wolfgang, Christliche Lebensführung in Ehe und Familie
  • Zimmerling, Peter, Die Bedeutung der Einzelbeichte für die reformatorische Rechtfertigungslehre
  • Knuth, Hans Christian, Kirche – Sozialstation oder Heilsstation
  • Klän, Werner, Was machen wir aus Luther?
  • Kandler, Karl-Hermann, Wahre oder falsche Kirche?
  • Dodoma-Erklärung

 Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

In diesem Heft von „Lutherisch glauben“ werden die Vorträge der beiden Lutherischen Tage von 2009 und 2010 veröffentlicht. 2009 ging es um das Thema „Die Ehe – ein Auslaufmodell?“. Die Zahl der Ehen sinkt in Deutschland; so ist die Beschäftigung mit dieser Frage mehr als berechtigt.
Das ganz andere Thema des Lutherischen Tages 2010 lautete: „Kirche Luthers oder Kirche Lutherischen Bekenntnisses?“ Ist dieses Thema wirklich ganz anders? Erscheint nicht die Kirche vielen Zeitgenossen gleichfalls ein Auslaufmodell zu sein? Und selbst innerhalb der Kirche ist für viele eine „Kirche Lutherischen Bekenntnisses“ ein Auslaufmodell.
Das Verbindende beider Themen ist, dass es in allen Vorträgen darum geht, wie schriftgemäße und bekenntnisgebundene Theologie sich im heutigen Alltag auszuwirken hat.

 

 

heft5Amt – Ordination – Beauftragung, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 5], Neuendettelsau: Freimund, 2008.

  • Slenczka, Reinhard, Amt – Ordination – Beauftragung in historisch-theologier Sicht
  • Kelter, Gert, Amt – Ordination – Beauftragung in praktisch-theologischer Sicht
  • Wendebourg, Dorothea, Amt – Ordination – Beauftragung nach lutherischem Verständnis und im Rahmen der aktuellen Debatte


Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

Amt – Ordination – Beauftragung, diesem Thema widmen sich die Beiträge des 5. Heftes der Schriftenreihe „Lutherisch glauben“.Was lehrt die evangelisch-lutherische Kirche vom geistlichen Amt und der Ordination? Irritationen hatten Verlautbarungen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) hervorgerufen. Im Blick auf die Prädikantenbeauftragung war ihnen eine ökumenisch unglaubwürdige Praxis und ein theologisch unklares Ordinationsverständnis vorgeworfen worden.
Die Autoren dieses Heftes halten daran fest, dass in der evangelisch-lutherischen Kirche öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung nur durch Ordinierte ausgeübt werden können.

 

heft4

Das Mahl Christi mit seiner Kirche, hrsg. von Karl-Hermann Kandler [Lutherisch glauben, 4], Neuendettelsau, Freimund, 2006.

Beiträge von Joachim Ringleben, Jobst Schöne, Karl-Hermann Kandler.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

heft3

Das Christuszeugnis im interreligiösen Dialog, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 3], Neuendettelsau: Freimund, 2004.

  • Petzoldt, Matthias, Das Christuszeugnis im interreligiösen Dialog aus fundamentaltheologischer Sicht
  • Ringleben, Joachim, Der eine Gott und die vielen Religionen. Zum Verhältnis von Christentum und Islam auf dem Hintergrund des religiösen Pluralismus
  • Richter, Martin, Europa und das deutsche Staatskirchenrecht


Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

Das Lutherische Einigungswerk hatte im Juni 2003 zum Dritten Lutherischen Tag nach Leipzig geladen. Drei Autoren gestalteten das Thema „Das Christuszeugnis im interreligiösen Dialog“. Matthias Petzoldt sieht im „interreligiösen Dialog“ eine Zusammenfassung der „vielfältigen Gesprächsfäden, die zwischen den Religionen bestehen“. Joachim Ringleben widmet sich dem Thema aus dogmatischer Sicht: „Der eine Gott und die vielen Religionen“. Martin Richter setzt sich mit den Problemen auseinander, die mit der europäischen Einigung, speziell mit der Ausarbeitung einer europäischen Verfassung, im Zusammenhang mit dem Gesamtthema gegeben sind.

 

 

heft2“Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst?” Das christliche Menschenbild angesichts moderner Genforschung, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 2], Neuendettelsau: Freimund, 2001.

  • Grundmann, Christoffer, “Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst? Du hast ihn wenig niedriger gemacht als Gott” – in der Schöpfung
  • Petzold, Martin, “Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst? Mit Ehre und Herrlichkeit hast du ihn gekrönt” – durch Christus
  • Schlichting, Wolfhart, “Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst? Herr, unser Herrscher, wie herrlich ist dein Name in allen Landen!” – in der Kirche
  • Schöne, Jobst, Die Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands. Ein Bericht
  • Schöne, Jobst, Töten und Lebendigmachen – Wie der Sünder zum Heiligen wird


Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

Wie verhält sich das christliche Menschenbild zur modernen Genforschung? Wo liegen Freiheiten, wo die gottgesetzten Grenzen? Drei Autoren entfalten das Thema trinitarisch. Christoffer Grundmann setzt beim Schöpfungsglauben an. Martin Petzold geht vom Christusglauben aus. Wolfhart Schlichting betont, dass Menschsein sich im Letzten der Kirche Christi vollendet. Mit Luther betont er, dass der Mensch der Stoff sei, aus dem Gott dem neuen Menschen schafft, der in Christus schon real geworden ist. In den Beiträgen werden Argumente benannt, die in der Diskussion um die Gentechnik selten gehört werden.

 

 

heft1Die Autorität der Heiligen Schrift für Lehre und Verkündigung der Kirche, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 1], Neuendettelsau:Freimund, 2000.

  • Ringleben, Joachim, Die Bibel als Wort Gottes
  • Bayer, Oswald, Neuer Geist in alten Buchstaben
  • Slenczka, Notger, Die Schrift als “einige Norm und Richtschnur”

Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

Der Schatz der Kirche sind die heiligen Schriften des Alten und Neuen Testaments in der Bibel. Wenn die Bibel aber „Heilige Schrift“ ist, worin besteht dann ihre Heiligkeit? Hat Gott ihren Wortlaut diktiert? Oder ist sie Menschenwort und nur dies, also nur historisch zu verstehen? Wird sie entheiligt, wenn sie Objekt wissenschaftlicher Untersuchungen wird? Ist sie nun von Gottes Heiligem Geist eingegeben oder nicht? Die Autoren geben Antwort auf die Frage nach der Autorität der Heiligen Schrift für Lehre und Verkündigung der Kirche und wie sie denkerisch verantwortet zu verstehen ist.