Laut Satzung können Mitglieder des Lutherischen Einigungswerkes werden, wenn sie die Satzung des Lutherischen Eingungswerkes bejahen und ihre Mitarbeit durch schriftlichen Antrag erklären:
- natürliche Personen,
- kirchliche Werke,
- theologische Studiengruppen,
- Konvente,
- Konferenzen,
- Arbeitskreise und
- Bruderschaften.
Wenn sich eine kirchliche Gruppe dem Lutherischen Einigungswerk anschließt, ist das ein besonderer Gewinn. Denn jede Gruppe hat ihren “anvertrauten Zentner”, mit dem wir zum Wohle aller wuchern sollten. Gruppen, die Mitglieder im LEW sind, können ihre Termine und Veranstaltungen auf der Homepage und im Rundbrief des LEW veröffentlichen lassen, sodass auch andere Mitglieder und Gruppen des LEW davon erfahren und daran teilnehmen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen derzeit 25,00 Euro p.a. Von kirchlichen Vereinen erbitten wir einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe jeder Verein nach seinen finanziellen Möglichkeiten selbst festlegen möge (im Sinne eines Unkostenbeitrages).