Die Bekenntnisschriften und die Kirche

„Ich danke dem Herrn von ganzem Herzen und erzähle all deine Wunder. Ich freue mich und bin fröhlich in dir und lobe deinen Namen, du Allerhöchster.“ (Ps 9, 1.2) – so lautet die Widmung, die Überschrift auf der Titelseite des Konkordienbuches vom 25.06.1580.

Worum es dem Psalmbeter und mit ihm den Verfassern der Konkordie geht: Wir sind dankbar für das Werk Gottes für uns, wir erzählen davon, was Gott für uns getan hat. Keineswegs meinen wir, dieses Werk tun zu können. Auch weiterhin bleibt unsere Aufgabe, die bekenntnisgemäße reine Lehre des Evangeliums, wie sie in diesem Konkordienbuch zu finden ist, zu vertreten und zu bekennen.

Auf dieses Konkordienbuch werden in lutherischen Kirchen noch immer Pfarrer ordiniert und es bildet noch immer das Bekenntnis lutherischer Kirchen. Das ist so, weil in den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche die schriftgemäße Lehre bezeugt ist, nämlich in den drei ökumenischen Symbolen (das Apostolische, das Nicänische und das Athanasianische Bekenntnis), in der ungeänderten Augsburgischen Konfession und ihrer Apologie, in den Schmalkaldischen Artikeln, dem Kleinen und Großen Katechismus Luthers und der Konkordienformel.In ihnen wird die Erkenntnis der Reformation von der Rechtfertigung des Sünders aus Gnaden gewahrt, sie verweisen in all ihren Sätzen auf das Evangelium von Jesus Christus. Wir sind dankbar für diesen Schatz, der der Kirche zugetragen worden ist: „Ich danke dem Herrn von ganzem Herzen und erzähle all deine Wunder. Ich freue mich und bin fröhlich in dir und lobe deinen Namen, du Allerhöchster.“ (Ps 9, 1.2)

Neu: Handbuch der christlichen Glaubenslehre

Martin Chemnitz, Handbuch der vornehmsten Hauptteile der christlichen Lehre. Band 1 der Reihe Bibliothek lutherischer Klassiker

Herausgeber:  Pfarrer Prof. Dr. Thomas Kothmann

ISBN: 978-3-946083-32-0. Preis: € 14,80

204 Seiten, Hardcover mit farbigem Lesebändchen, Dezember 2018.

Link zum Verlag: http://webshop.freimund-verlag.de/produkt/handbuch-der-vornehmsten-hauptteile-der-christlichen-lehre-martin-chemnitz/

Im Juli 1568 wurde Martin Chemnitz beauftragt, die Reformation im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel einzuführen. Dazu veranstaltete er im gleichen Jahr Visitationen. Erschwert wurde der Neuanfang durch mangelnde Kenntnis reformatorischer Lehre. Neben der Kirchenordnung veröffentlichte Chemnitz im folgenden Jahr das vorliegende Handbuch. Es sollte den Pfarrern nicht nur vor der Ordination als Leitfaden für ein angemessenes Verständnis evangelischer Lehre dienen, sondern auch zweimal jährlich zu deren Auffrischung und Vertiefung. In seiner allgemeinverständlichen Erläuterung reformatorischer Schlüsselbegriffe half er Geistlichen, die Lehraussagen gründlich zu verstehen. Über seine Zeit hinaus weist er damit auch Wege, wie christliche Lehre dem „gemeinen Mann“ in gewöhnlicher Sprache vermittelt werden kann.

Das Handbuch wurde in heutiges Deutsch übertragen. Es behandelt in Frage-Antwort-Schema die zentralen Fragen des christlichen Glaubens aus lutherischer Sicht und eignet sich so besonders als Nachschlagewerk und Kommentar zum Bekenntnis. Gerade auch für den Alltag ist es durch seine prägnante Gliederung gut geeignet. Ein Bibelstellen- und Namensregister geben zusätzlichen Überblick.

Bestellbar im Webshop des Verlags oder in jeder guten Buchhandlung.

Die bleibende Bedeutung der lutherischen Reformation – Lutherisch Glauben Heft 9

Heft 9 unserer Reihe „Lutherisch Glauben“ ist erschienen. Als Dokumentation der lutherischen Tage 2015, 2016 und 2017 ebenso wie als Erinnerung an die Grundlagen unserer Arbeit widmet sich die Publikation der bleibenden Bedeutung der Reformation.

Dr. András Reuss, Theologieprofessor i. R. in Budapest, Das Christuszeugnis der Konkordienformel und seine Bedeutung für die Kirche

Dr. Werner Führer, Oberkirchenrat i. R., Bückeburg, Das Wort ward Fleisch – Joh. 1, 14

Dr. Wolfgang Sommer, Professor i. R. für Kirchen- und Dogmengeschichte, Neuendettelsau: Das Kirchenverständnis Martin Luthers und die Kirche von Heute und Morgen

Dr. Karl-Hermann Kandler, Kirchenrat i. R., apl. Professor für Systematische Theologie, Freiberg, Die bleibende Bedeutung der lutherischen Reformation

Dr. Theodor Kliefoth (1810-1895), zuletzt Oberkirchenratspräsident, Schwerin, Was bedeutet Artikel 7 der Augsburgischen Confession hinsichtlich des Kirchenregiments der lutherischen Kirche?

Das Heft kann hier bestellt werden.

Was bedeutet “lutherisch”?

 

Was ist lutherisch?

Viele Kirchen nennen sich „lutherisch“. Aber was bedeutet das? Ist es wirklich, wie man oft lesen kann, lediglich eine Verehrung Martin Luthers?

Lutherisch war zunächst eine Fremdbezeichnung – ein Schimpfwort – gegen die Anhänger der Lehre Martin Luthers. Später hat man es selbst gebraucht, um die Unterschiede zu anderen Lehrauffassungen deutlich zu machen. Inhaltliche, lehrmäßige Differenzen wurden deutlich gemacht. Lutherisch sein ist also nicht an die Person Martin Luther gebunden. All sein Wirken und Tun ist nicht entscheidend.

 

Entscheident für diese Frage sind die Bekenntnisschriften der Lutherischen Kirche. Diese sind zusammengetragen im Konkordienbuch. In diesen Bekenntnissen wird der christliche Glaube definiert und erklärt. Die Lutherischen Kirchen betrachten die Aussagen der Bekenntnisse als schriftgemäß (d.h. das wiedergebend, was in der Bibel als Ganzes gelehrt wird) und wahr.

Der einzelne, persönliche Glaube findet in diesen Worten Ausdruck, weil sie eine Wiederholung und Zusammenfassung der biblischen Lehre darstellen.

 

Was also ist ein Lutheraner?

Lutheraner sind Menschen, welche glauben, dass Gott in der Bibel  gesprochen hat. Sie glauben, dass die Bibel die allein entscheidende Relevanz für alle Fragen des Glaubens hat.

Sie glauben, dass dieses Wort Gottes in richtiger Weise von den Bekenntnisschriften erklärt und gelehrt  wird. Die Bekenntnisschriften sind damit ein Bekenntnis zur und von dem Evangelium von Jesus Christus.

Konfessionelle Lutheraner sind überzeugt davon, dass alle christliche Lehre mit den Bekenntnisschriften konform gehen soll. Das mag vielleicht ziemlich arrogant und verknöchert klingen. Es ist aber lediglich ein Ausdruck der Überzeugung, dass der Heilige Geist  uns auf diese Weise bewegt hat, unseren Glauben gegenüber der Welt zu bekennen. Er selbst hat uns geführt – wir haben uns dieses Bekenntnis also nicht ausgesucht.

Konfessionelle Lutheraner ehren das Wort Gottes, die Bibel. Dieses Wort sagt, dass es Gottes Wille ist, dass die Kirche in Einigkeit über die Lehre friedlich gegenüber dem anderen leben und den Glauben bekennen soll (1. Kor 1,10; 2. Kor 13,11). Die Bekenntnisse erachten sie als überaus klare, akkurate und tröstend-ermutigende Lehre der Bibel, wie sie von keinem anderen christlichen Dokument sonst erreicht werden.

 

Die Leuenberger Konkordie – theologische Probleme aus Sicht des Einigungswerkes

Dies ist der zweite Teil eines Beitrags unseres stellvertretenden Vorsitzenden Karl-Hermann Kandler zur Leuenberger Konkordie und ihren Problemen aus lutherischer Sicht:

 

War bereits im vorhergehenden Beitrag zur Leuenberger Konkordie im Grundsätzlichen aus lutherischer Sicht Stellung genommen worden, so soll nun noch auf einige inhaltliche Aspekte eingegangen werden.

Auch zum hl. Abendmahl wurde bereits das Nötige gesagt und wird darum hier nicht wiederholt. Es empfiehlt sich, bei der Lektüre dieses Aufsatzes die Leuenberger Konkordie zum Vergleich zur Hand zu nehmen (Ev. Gesangbuch Nr. 811).

  1. Es ist – wie auch in der Theologischen Erklärung der Bekenntnissynode in Barmen (Nr. 810 im Gesangbuch) – von der „freien Gnade Gottes“ die Rede, so in Nr. 12. Sicher ist Gott frei, wem er seine Gnade schenkt, aber es wird nicht gesagt, dass er sich gebunden hat, diese Gnade in Wort und Sakrament zu geben. Es ist richtiger von der „gebundenen Gnade Gottes“ zu reden. Von der Beichte ist überhaupt nicht die Rede, reformierte Theologie kennt sie so nicht.
  2. In Nr. 13 (vgl. auch Nr. 21) heißt es, dass Jesus Christus in den Gnadenmitteln Wort und Sakramente „durch den Heiligen Geist gegenwärtig“ ist. Das klingt so, als ob Jesus Christus, Gottes Sohn, nicht selbst gegenwärtig sein könne. Er ist vielmehr selbst in seinem Wort und in den von ihm gestifteten Sakramenten gegenwärtig; der Heilige Geist lässt uns diese Gegenwart im Glauben erkennen. Christus ist also nicht Objekt, sondern Subjekt des göttlichen Handelns an uns. Christus ist nicht abwesend („im Himmel“), sondern unter uns gegenwärtig. Die Dreieinigkeit wirkt wohl als der eine Gott, aber wir können die Werke der trinitarischen Personen ihnen auch einzeln zuordnen. Das trinitarische Handeln Gottes wird hier gar nicht thematisiert.
  3. Im Entwurf der Konkordie war zunächst nicht gesagt worden, dass die hl. Taufe mit Wasser vollzogen wird. Das entsprach der Theologie von Karl Barth. Im endgültigen Text wurde das mit Recht geändert. Aber auch jetzt ist (Nr. 14) nicht von der Wiedergeburt die Rede (Joh. 3,5; Tit. 3, 5), immerhin aber von der „neuen Kreatur“. Von der Kindertaufe wird überhaupt nicht gesprochen.
  4. Zur Christologie (Nr. 21f.) ist zu sagen, dass es sich bei den Unterschieden zwischen reformierter und lutherischer Theologie doch nicht nur um „geschichtliche Bedingtheiten“ handelt. Zweifellos ist hier das, was reformierte Theologie sagt (Christus nach seiner Himmelfahrt „nur“ im Himmel, nicht auf Erden) gar nicht angesprochen. Lutherischer Theologie geht es darum, dass Christus ganz Gott und ganz Mensch und überall gegenwärtig ist (Joh. 1, 14; Matth. 28, 20).
  5. In den Aussagen zur Prädestination ist aufgenommen, was lutherischer Theologie immer wichtig war, nämlich Gottes bedingungslose Liebe zum sündigen Menschen. Vom Gericht Gottes am Ende der Zeit wird nicht gesprochen.
  6. Der in Nr. 27 genannten Folgerung, dass die Verwerfungen der reformatorischen Bekenntnisse nicht mehr zutreffen, können wir aus Treue zur Heiligen Schrift und zu unseren Bekenntnissen nicht zustimmen. Es heißt ja auch ausdrücklich, dass „die von den Vätern vollzogenen Verwerfungen nicht als unsachgemäß bezeichnet“ werden können. Wenn sie also sachgemäß waren, so sind sie es auch heute noch. Nicht der Zeitgeist entscheidet darüber, was sachgemäß ist.
  7. Die Aussage von Nr. 28 ist an sich richtig, doch die in der Gestaltung des Gottesdienstes empfundenen Unterschiede sind ja Folgen von Lehrunterschieden. Das wird hier völlig bagatellisiert. In Nr. 29 (u. a.) wird eine „gewonnene Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums“ behauptet. Wir können jedoch nicht von einer Übereinstimmung reden. Darum ist Kirchengemeinschaft noch nicht möglich, weil es eben keine Übereinstimmung in der Wahrheit (Nr. 36) gibt.
  8. Im Gesangbuch sind die folgenden Sätze (3-5; 30-34, 36 ff.) nicht abgedruckt. Hier geht es um weitere Probleme, die zwischen den lutherischen und reformierten Kirchen bestehen (Amt, Ordination, Zwei-Reiche-Lehre). Sie seien in weiteren Lehrgesprächen zu behandeln. Solche haben inzwischen stattgefunden. Ob diese zu einer Übereinstimmung geführt haben, wird unterschiedlich gewertet.
  9. Gegen Ende der Konkordie wird (Nr. 37-39) behauptet, die reformatorischen Bekenntnisse stünden weiterhin in Kraft. Wie können sie das aber, wenn sie sich – eben auch in ihrem Wortlaut – gegenseitig ausschließen? Es bleibt die Frage: Was ist Wahrheit? Es ist uns Lutheranern häufig der Vorwurf gemacht worden, wir hingen an einem statischen Bekenntnisbegriff. Das Gegenteil ist der Fall! Wir bekennen in den Bekenntnisschriften unserer Kirche heute unseren Glauben!

 

In diesem Jahr 2017 wird daran erinnert, dass vor zweihundert Jahren der preußische König Friedrich Wilhelm III in seinem Herrschaftsgebiet die Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden/Kirchen eingeführt hat. Diese Einführung war verbunden mit Gewaltmaßnahmen (bis hin zu Gefängnisstrafen!) gegen diejenigen, die sich der Union verweigerten. In anderen deutschen Ländern – wie Baden, Hessen, Pfalz – war es nicht anders. Wir können nicht erkennen, dass auf solchen Unionen ein Segen gelegen hat. Bekenntnisbewusste Lutheraner haben sich damals von ihrer Landeskirche trennen müssen, es entstanden lutherische Freikirchen (heute vor allem in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche – SELK – vereinigt). Das Lutherische Einigungswerk ist mit ihnen eng verbunden, möchte aber ebenso das bekenntnisbewusste Luthertum in den Landeskirchen stärken. Darum halten wir die Leuenberger Konkordie nicht als für eine Kirchengemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen ausreichend. Wir bejahen sicher, wenn sich diese einander durch Lehrgespräche annähern, aber es muss bei der Wahrheit des Evangeliums bleiben. Vor allem müssen wir widersprechen, wenn heute – wie öfters geschehen – gesagt wird, wer die Leuenberger Konkordie nicht anerkenne, könne nicht Pfarrer in der jeweiligen Landeskirche sein. Da wird die Konkordie über das Bekenntnis gestellt. Pfarrer werden aber auf die Bekenntnisschriften bei der Ordination verpflichtet, diese gelten also! Vor Jahren war in der sächsischen Landessynode umstritten, ob die Konkordie als verpflichtend in die Kirchenverfassung aufzunehmen sei. Das ist damals verhindert worden. Daran gilt es festzuhalten und sich gegebenenfalls darauf zu berufen.

Karl-Hermann Kandler