Die Leuenberger Konkordie – theologische Probleme aus Sicht des Einigungswerkes

Dies ist der zweite Teil eines Beitrags unseres stellvertretenden Vorsitzenden Karl-Hermann Kandler zur Leuenberger Konkordie und ihren Problemen aus lutherischer Sicht:

 

War bereits im vorhergehenden Beitrag zur Leuenberger Konkordie im Grundsätzlichen aus lutherischer Sicht Stellung genommen worden, so soll nun noch auf einige inhaltliche Aspekte eingegangen werden.

Auch zum hl. Abendmahl wurde bereits das Nötige gesagt und wird darum hier nicht wiederholt. Es empfiehlt sich, bei der Lektüre dieses Aufsatzes die Leuenberger Konkordie zum Vergleich zur Hand zu nehmen (Ev. Gesangbuch Nr. 811).

  1. Es ist – wie auch in der Theologischen Erklärung der Bekenntnissynode in Barmen (Nr. 810 im Gesangbuch) – von der „freien Gnade Gottes“ die Rede, so in Nr. 12. Sicher ist Gott frei, wem er seine Gnade schenkt, aber es wird nicht gesagt, dass er sich gebunden hat, diese Gnade in Wort und Sakrament zu geben. Es ist richtiger von der „gebundenen Gnade Gottes“ zu reden. Von der Beichte ist überhaupt nicht die Rede, reformierte Theologie kennt sie so nicht.
  2. In Nr. 13 (vgl. auch Nr. 21) heißt es, dass Jesus Christus in den Gnadenmitteln Wort und Sakramente „durch den Heiligen Geist gegenwärtig“ ist. Das klingt so, als ob Jesus Christus, Gottes Sohn, nicht selbst gegenwärtig sein könne. Er ist vielmehr selbst in seinem Wort und in den von ihm gestifteten Sakramenten gegenwärtig; der Heilige Geist lässt uns diese Gegenwart im Glauben erkennen. Christus ist also nicht Objekt, sondern Subjekt des göttlichen Handelns an uns. Christus ist nicht abwesend („im Himmel“), sondern unter uns gegenwärtig. Die Dreieinigkeit wirkt wohl als der eine Gott, aber wir können die Werke der trinitarischen Personen ihnen auch einzeln zuordnen. Das trinitarische Handeln Gottes wird hier gar nicht thematisiert.
  3. Im Entwurf der Konkordie war zunächst nicht gesagt worden, dass die hl. Taufe mit Wasser vollzogen wird. Das entsprach der Theologie von Karl Barth. Im endgültigen Text wurde das mit Recht geändert. Aber auch jetzt ist (Nr. 14) nicht von der Wiedergeburt die Rede (Joh. 3,5; Tit. 3, 5), immerhin aber von der „neuen Kreatur“. Von der Kindertaufe wird überhaupt nicht gesprochen.
  4. Zur Christologie (Nr. 21f.) ist zu sagen, dass es sich bei den Unterschieden zwischen reformierter und lutherischer Theologie doch nicht nur um „geschichtliche Bedingtheiten“ handelt. Zweifellos ist hier das, was reformierte Theologie sagt (Christus nach seiner Himmelfahrt „nur“ im Himmel, nicht auf Erden) gar nicht angesprochen. Lutherischer Theologie geht es darum, dass Christus ganz Gott und ganz Mensch und überall gegenwärtig ist (Joh. 1, 14; Matth. 28, 20).
  5. In den Aussagen zur Prädestination ist aufgenommen, was lutherischer Theologie immer wichtig war, nämlich Gottes bedingungslose Liebe zum sündigen Menschen. Vom Gericht Gottes am Ende der Zeit wird nicht gesprochen.
  6. Der in Nr. 27 genannten Folgerung, dass die Verwerfungen der reformatorischen Bekenntnisse nicht mehr zutreffen, können wir aus Treue zur Heiligen Schrift und zu unseren Bekenntnissen nicht zustimmen. Es heißt ja auch ausdrücklich, dass „die von den Vätern vollzogenen Verwerfungen nicht als unsachgemäß bezeichnet“ werden können. Wenn sie also sachgemäß waren, so sind sie es auch heute noch. Nicht der Zeitgeist entscheidet darüber, was sachgemäß ist.
  7. Die Aussage von Nr. 28 ist an sich richtig, doch die in der Gestaltung des Gottesdienstes empfundenen Unterschiede sind ja Folgen von Lehrunterschieden. Das wird hier völlig bagatellisiert. In Nr. 29 (u. a.) wird eine „gewonnene Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums“ behauptet. Wir können jedoch nicht von einer Übereinstimmung reden. Darum ist Kirchengemeinschaft noch nicht möglich, weil es eben keine Übereinstimmung in der Wahrheit (Nr. 36) gibt.
  8. Im Gesangbuch sind die folgenden Sätze (3-5; 30-34, 36 ff.) nicht abgedruckt. Hier geht es um weitere Probleme, die zwischen den lutherischen und reformierten Kirchen bestehen (Amt, Ordination, Zwei-Reiche-Lehre). Sie seien in weiteren Lehrgesprächen zu behandeln. Solche haben inzwischen stattgefunden. Ob diese zu einer Übereinstimmung geführt haben, wird unterschiedlich gewertet.
  9. Gegen Ende der Konkordie wird (Nr. 37-39) behauptet, die reformatorischen Bekenntnisse stünden weiterhin in Kraft. Wie können sie das aber, wenn sie sich – eben auch in ihrem Wortlaut – gegenseitig ausschließen? Es bleibt die Frage: Was ist Wahrheit? Es ist uns Lutheranern häufig der Vorwurf gemacht worden, wir hingen an einem statischen Bekenntnisbegriff. Das Gegenteil ist der Fall! Wir bekennen in den Bekenntnisschriften unserer Kirche heute unseren Glauben!

 

In diesem Jahr 2017 wird daran erinnert, dass vor zweihundert Jahren der preußische König Friedrich Wilhelm III in seinem Herrschaftsgebiet die Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden/Kirchen eingeführt hat. Diese Einführung war verbunden mit Gewaltmaßnahmen (bis hin zu Gefängnisstrafen!) gegen diejenigen, die sich der Union verweigerten. In anderen deutschen Ländern – wie Baden, Hessen, Pfalz – war es nicht anders. Wir können nicht erkennen, dass auf solchen Unionen ein Segen gelegen hat. Bekenntnisbewusste Lutheraner haben sich damals von ihrer Landeskirche trennen müssen, es entstanden lutherische Freikirchen (heute vor allem in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche – SELK – vereinigt). Das Lutherische Einigungswerk ist mit ihnen eng verbunden, möchte aber ebenso das bekenntnisbewusste Luthertum in den Landeskirchen stärken. Darum halten wir die Leuenberger Konkordie nicht als für eine Kirchengemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen ausreichend. Wir bejahen sicher, wenn sich diese einander durch Lehrgespräche annähern, aber es muss bei der Wahrheit des Evangeliums bleiben. Vor allem müssen wir widersprechen, wenn heute – wie öfters geschehen – gesagt wird, wer die Leuenberger Konkordie nicht anerkenne, könne nicht Pfarrer in der jeweiligen Landeskirche sein. Da wird die Konkordie über das Bekenntnis gestellt. Pfarrer werden aber auf die Bekenntnisschriften bei der Ordination verpflichtet, diese gelten also! Vor Jahren war in der sächsischen Landessynode umstritten, ob die Konkordie als verpflichtend in die Kirchenverfassung aufzunehmen sei. Das ist damals verhindert worden. Daran gilt es festzuhalten und sich gegebenenfalls darauf zu berufen.

Karl-Hermann Kandler

Die Geschichte und die Probleme der Leuenberger Konkordie (aus dem Sommerrundbrief 2017)

Dies ist der erste Teil eines Beitrags unseres stellvertretenden Vorsitzenden Karl-Hermann Kandler zur Leuenberger Konkordie und ihren Problemen aus lutherischer Sicht. Der zweite Teil findet sich hier.

Die Geschichte der Leuenberger Konkordie

1973 wurde die Leuenberger Konkordie verfasst von lutherischen, reformierten und unierten Theologen aus verschiedenen Ländern. Aus Sachsen war Oberlandeskirchenrat Dr. Tannert an ihr beteiligt. Bei keiner Gegenstimme und vier Enthaltungen (darunter der Lutheraner Jörg Baur) wurde sie angenommen.
Ihr gingen zahlreiche Lehrgespräche voraus. Antrieb war die EKD-Grundordnung, die 1948 festgestellt hatte, dass es innerhalb der Evangelischern Kirche in Deutschland unterschiedliche Auffassungen über das heilige Abendmahl gäbe. Die EKD war ein Bund bekenntnisverschiedener Kirchen ohne Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Auch die Arnoldshainer Abendmahlsthesen von 1957 fanden bei den lutherischen Kirchen keine einhellige Zustimmung. Man bezeichnete sie als ein „Studiendokument“. Man gab sich auf reformierter und unierter Seite damit nicht zufrieden. Eine 2. Abendmahlskommission wurde eingesetzt, sie stellte ohne erneute theologische Debatte 1967 fest, dass in allen Gliedkirchen der EKD eine „offene Kommunion“ praktiziert werde, also auch Glieder einer reformierten oder unierten Kirche in der lutherischen Kirche und umgekehrt zum Abendmahl zugelassen werde, doch wurde den das Abendmahl feiernden Geistlichen die „seelsorgerliche Verantwortung“ darüber zugesprochen. Die reformierten Kirchen boten den Lutheranern Kirchengemeinschaft an, worauf die Lutheraner gemeinsame Lehrgespräche anboten. Auch der Ökumenische Rat der Kirchen und die beiden konfessionellen Weltbünde, der Lutherische und der Reformierte Weltbund, sprachen sich für sie aus. So kam es zu mehrfachen Lehrgesprächen – diesmal aber zunächst nicht zur Abendmahlsfrage. Der lutherische Neutestamentler Leonhard Goppelt begründete das so: „Die Abendmahlsfrage (wurde) nicht aufgenommen, weil die Arnoldshainer Thesen erwiesen, daß hier keine der beiden Konfessionen trennenden Unterschiede mehr vorliegen“. Das entsprach nicht den Tatsachen. Hans Graß hatte 1961 erklärt, dass die durch die Thesen „von den Lutheranern geforderten Opfer zweifellos größer (sind) als die der Reformierten“. Die neuen Gespräche wurden 1964-1967 in Bad Schauenburg geführt. Verabschiedet wurden Thesen zu den Themen Gesetz, Wort Gottes und Bekenntnis. Deren Ergebnisse waren aber offensichtlich vielen zu akademisch. Die Gespräche wurden abgebrochen und neu auf dem Leuenberg ab 1969 geführt. Ziel war erklärtermaßen die Herstellung von Kirchengemeinschaft zwischen den lutherischen, reformierten und unierten Kirchen. Es ging also nicht mehr um einzelne Themen, sondern pragmatisch um das Thema „Kirchengemeinschaft und Kirchentrennung“.

Anstoß dazu geben dazu die „Thesen zur Kirchengemeinschaft“ der deutschen Landeskirchen. Zu den Gesprächen wurden nun auch verwandte vorreformatorische Kirchen (Waldenser, Brüder-Unität) eingeladen. 1971 wurde der Entwurf einer Konkordie der Öffentlichkeit übergeben und um Stellungnahmen und gegebenenfalls Änderungswünsche gebeten. Die eingehenden Änderungswünsche führten wohl Präzisierungen im Text, aber keine grundsätzliche Korrektur. Doch eine wesentliche Korrektur wurde bei dem Abschnitt über die Taufe vorgenommen, denn im Entwurf war nicht zu lesen, dass diese mit Wasser zu vollziehen sei. Dahinter stand die Ablehnung der sakramentalen Wassertaufe bei Karl Barth. Im endgültigen Text ist festgehalten, dass sie „im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes mit Wasser vollzogen“ wird. Behauptet wird im Text der Konkordie, dass es ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums gibt und dass es eine Übereinstimmung der bisher kontrovers gesehenen Lehren von Taufe, Abendmahl, Christologie und Prädestination (Vorherbestimmung/Erwählung) gäbe. Der elsässische Lutheraner Marc Lienhard hatte das grundlegende Referat gehalten. Ihm ging es darum festzustellen, dass es keine Hinderungsgründe mehr für eine Kirchengemeinschaft zwischen den konkordierenden, also der Konkordie zustimmenden Kirchen mehr gibt. Er meinte, es sei „eine Revision der Verwerfungen der Vergangenheit möglich wie auch notwendig“. Es wurde aber letztlich nicht gefragt, ob noch solche Hinderungsgründe bestehen, sondern von vornherein festgestellt, dass es solche nicht mehr gäbe. Immerhin hat Lienhard festgehalten: „was einmal als Verfehlung des Evangeliums erkannt ist, kann nicht durch eine neue Situation Wahrheit werden“. So heißt es auch im Konkordientext, dass man „die Entscheidungen der Väter ernst“ nimmt. Die geschichtlichen Veränderungen würden die alten Sachdifferenzen nicht aufheben, aber sie würden sie relativieren. So glaubte man, auf eine „prozessual gewagte Kirchengemeinschaft“ eingehen zu können, weil, so wurde behauptet, die gegenseitigen Verwerfungen in den Bekenntnisschriften den Partner heute nicht mehr träfen. Man wollte endlich ein Ergebnis, eine Kirchengemeinschaft haben. So kam es zu den kompromisshaften Formulierungen der Leuenberger Konkordie, die schließlich 1973 beschlossen und den an den Gesprächen beteiligten Kirchen zur Annahme übergeben wurden: „Kirchengemeinschaft im Sinne dieser Konkordie bedeutet, dass Kirchen verschiedenen Bekenntnisstandes aufgrund der gewonnenen Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewähren und eine möglichst große Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst an der Welt erstreben.“ Es gibt zwar außer in der Abendmahlslehre, Christologie und Prädestinationslehre weitere strittige Fragen, etwa zur Lehre von den beiden Reichen oder zum geistlichen Amt. Darum verpflichtete man sich zu weiteren Lehrgesprächen über die bisher noch nicht behandelten Probleme. Sie sind auch inzwischen geführt worden. Zwar sollen die jeweiligen Bekenntnisschriften weiterhin gelten, aber sie werden durch die Konkordie – entgegen ihrem Wortlaut – als ein Superbekenntnis überlagert. Der Konkordientext spricht nicht von einer durch sie begründeten Kircheneinheit, aber von einer Kirchengemeinschaft. Das Lutherische Einigungswerk hat nach Annahme der Konkordie dagegen beim Verwaltungs- und Verfassungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche geklagt. Dieses hat zwar die Klärung der Frage, ob sie nicht gegen das Bekenntnis verstoße, als berechtigt anerkannt, aber diese an die Kirchenleitung der VELK(DDR) zurückgegeben. Eine Klärung ist nie erfolgt.
Angenommen wurde die Konkordie zunächst von 50 europäischen Kirchen (in Deutschland von allen Landeskirchen). Eine Reihe von lutherischen Kirchen – vor allem skandinavische –  haben Vorbehalte vorgebracht und sie nicht unterzeichnet. Die Selbständige Ev.-Luth. Kirche lehnt sie ab. Heute wird in der EKD und ihren Gliedkirchen vielfach argumentiert, dass durch die Konkordie Geistliche aus einer der anderen konkordierenden, aber bekenntnisverschiedenen Kirche übernommen werden können. So wurde ein Reformierter Bischof einer lutherischen Landeskirche (Braunschweig). Die Bekenntnisunterschiede sind also in der Praxis völlig relativiert.
Was sind die uns Lutheranern besonders schwerfallenden Aussagen der Konkordie? Eine sei herausgegriffen, die Aussage über das hl. Abendmahl. In unseren Bekenntnissen heißt es, „dass der wahre Leib und das wahre Blut Christi wirklich unter der Gestalt des Brotes und des Weines im Abendmahl gegenwärtig ist und dort ausgeteilt und empfangen wird“. Das ist für reformierte Christen so nicht annehmbar. Für sie sind Brot und Wein „gewisse Wahrzeichen des Leibes und Blutes“, also Wahrzeichen, aber nicht selbst Leib und Blut Christi. In der Konkordie heißt es nun: „Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein. So gibt er sich selbst vorbehaltlos allen, die Brot und Wein empfangen.“ Es ist also nicht die Rede davon, dass wir in/unter Brot und Wein wirklich Leib und Blut Christi empfangen. Es steht auch nicht da, dass diese reale Gegenwart von Leib und Blut Christi durch sein wirkendes Wort geschieht. Es ist nur von seinem verheißenden Wort die Rede. Die wirkliche Gegenwart (Realpräsenz) wird nicht gelehrt, sondern durch eine personale Gegenwart Christi durch den Heiligen Geist ersetzt („In Verkündigung, Taufe und Abendmahl ist Jesus Christus durch den Heiligen Geist gegenwärtig“). Sicher ist Christus personal im Abendmahl gegenwärtig, er ist der Herr des Mahles, aber die Gabe des Abendmahles ist nicht eindeutig beschrieben. Im Evangelischen Gesangbuch steht (Nr. 530, 6): „Ich habe Jesu Leib gegessen,/ ich hab sein Blut getrunken hier;/ nun kannst du meiner nicht vergessen,/ ich bleib in ihm und er in mir.“ Das ist unser Glaube, in dem wir leben und mit dem wir sterben wollen. Das ist eine klare Aussage, wie sie mit der Heiligen Schrift übereinstimmt. Daran wollen wir festhalten.
Es sind also keine Kleinigkeiten, die uns Lutheraner so kritisch gegenüber der Leuenberger Konkordie sein lassen. Wir erleben es jetzt andauernd, dass nur noch davon gesprochen wird, dass wir im Abendmahl Brot und Wein (oder gar Saft) empfangen. Häufig werden heute die Einsetzungsworte nicht mehr über Brot und Wein auf dem Altar gesprochen, sondern nur noch der Gemeinde zugewandt bestenfalls über einem Hostienteller und über einem Kelch. In manchen Gemeinden wird bei der Ausspendung nicht mehr gesagt: „Christi Leib, für dich gegeben, Christi Blut für dich vergossen“, sondern nur noch: „Das Brot des Lebens: für dich; der Kelch des Heils: für dich“. So ist es auch in der „Erneuerten Agende“ als Möglichkeit vorgesehen. Die Leuenberger Konkordie hat also Konsequenzen, die wir in unseren Gottesdiensten erleben.
Karl-Hermann Kandler, stellv. Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses

Pressemitteilung Lutherisches Einigungswerk (Werk der VELKD): Lutherischer Tag 2017

Pressemitteilung Lutherisches Einigungswerk (Werk der VELKD): Lutherischer Tag 2017

Leipzig. Am 21.06.2017 versammelten sich Vertreter verschiedener lutherischer Werke sowie zahlreiche Gäste zum „Lutherischen Tag“, der jährlich vom Lutherischen Einigungswerk (Werk der VELKD) organisiert wird. Aus Anlass des 150-jährigen Bestehens wurde im 500. Gedenkjahr der Reformation ein festlicher Gottesdienst gefeiert.

Die Predigt hielt Bischof Dr. Carsten Rentzing (Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens). Christus sei „Maß und Mitte“ der Lehre der lutherischen Kirche und das mache sie notwendig. Die in der Schrift und Bekenntnis bekannte Realpräsenz Christi im Abendmahl, und somit in der Mitte des Gottesdienstes und des kirchlichen Lebens, sei das besondere Charisma der lutherischen Kirche.

In einem anschließenden Grußwort benannte Bischof Mameo von der Lutherischen Kirche Tansanias die Versammlung als eines der wenigen „Glutnester des Glaubens“ in den Kirchen der Nordhalbkugel. Bischof Voigt (Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche) bekräftigte den Wunsch nach einer Einigung der lutherischen Kirchen durch das gemeinsame Bekenntnis.

Am Nachmittag referierte Prof. Dr. Wolfgang Sommer aus Neuendettelsau über das Kirchenverständnis Martin Luthers und dessen Bedeutung für die heutige Kirche. Dabei forderte er insbesondere eine Wiederentdeckung der reichen spirituellen Tradition der lutherischen Kirche sowie größere Anstrengungen, das lutherische Bekenntnis in den Gemeinden bekannt und verständlich zu machen.

Dieses Anliegen sowie die Sammlung der bekennend-lutherischen Christen in den verschiedenen Kirchen vertritt das Einigungswerk seit 150 Jahren. Auch in Zukunft will es eine Plattform für den Austausch und das Gespräch bieten. Der nächste Lutherische Tag ist also schon fest im Blick.

Leipzig, 26.06.2017


Press release of the Lutheran Unity Society (formerly the General Evangelical Lutheran Conference): Lutherischer Tag 2017

Leipzig. Representatives of different Lutheran Societies as well as numerous guests gathered on the 21.06.2017 to take part in “Lutherischer Tag”, a conference held annually by the Lutheran Unity Society. To celebrate the 150th anniversary of the organization a festive service was held in St. Nicolai church.

Bishop Carsten Rentzing of the Lutheran church of Saxony preached the sermon. Christ is “the center and measure” of the teaching of the Lutheran church and only from him it draws its importance. His real presence in the Lord’s Supper and thus in the center of the life of the church itself, confessed in scripture and the confessions, is the special charisma of the Lutheran church, he said.

In an address following the service Tanzanian Lutheran Bishop Mameo called this gathering one of the few “nests of glowing coals of faith” in the churches of the northern hemisphere. Bishop Voigt (Independent Evangelical Lutheran Lutheran – SELK) affirmed the desire for bringing the Lutheran Churches together through their common confession.

The afternoon saw Prof. em. Dr. Wolfgang Sommer of Neuendettelsau give a lecture on Luther’s ecclesiology and its importance for the church today. He especially pleaded for a rediscovery of the rich contemplative tradition of the Lutheran Church as well as for greater efforts to make the Lutheran Confessions know and understandable to congregations again.

This plea along with the gathering of confessional Lutheran Christians from the different Lutheran churches has been the task and call of the Lutheran Union Society for 150 years. In future it will continue to seek to be a platform for exchange, cooperation and teaching. The next “Lutherische Tag” is already being planned.

Leipzig, 26.06.2017

Grußwort zum Reformationsjubiläum („Stimme der Väter“ im Weihnachtsrundbrief 2016)

Professor Christoph Ernst Luthardt – einer der Väter des Einigungswerkes und Schirmvater des Jubiläumstages – grüßt und unterbricht die Kirche mitten in ihrem beschäftigten Reformationsjubiläum  mit seinen Gedanken aus dem Jahr 1880:

 
„Um mich, um meine Seele und Seligkeit handelt es sich und wird es sich einst handeln im jüngsten Gericht; da kann kein anderer, auch nicht die Korporation der Kirche für mich eintreten; sondern Christus muss m e i n Heiland sein und seines Heils mich persönlich teilhaftig und gewiß gemacht haben. Das ist der Fortschritt der Reformation in der Entwicklung des religiösen Geistes in der Kirche: diese persönliche Wendung welche dem objektiven Heil gegeben wurde. Es ist das Recht der Subjektivität, dessen Zeitalter damals eröffnet wurde. Seitdem setzt sich das Prinzip der Subjektivität auf allen Gebieten durch, wie auf dem religiösen so auf dem allgemeinen geistigen, sittlichen, politischen, sozialen. […]
Daraus erklärt es sich denn auch, wie der Rationalismus dazu kommen kann, sich für die Fortsetzung und Vollendung der Reformation auszugeben. […] Und noch heute versteht man vielfach unter Protestantismus diese unbedingte Freiheit des einzelnen, sich seinen Glauben in der Schrift selbst zusammenzusuchen, oder schließlich auch ohne die Schrift sich seinen Glauben zu bilden und sich von der Authorität der Schrift und der kirchlichen Lehre zu dispensieren und dabei doch – oder eben darum – ein guter Protestant zu sein. Aber so hatte es Luther nicht gemeint, das war ihm nicht in den Sinn gekommen, eine solche unbeschränkte Freiheit zu predigen und sie zur Grundlage der Kirche zu machen […].
Aber auch für den einzelnen fiel es ihm nicht ein, eine solche Freiheit zu lehren, vermöge derer jeder selbst nach Gutdünken die Schrift deuten und kritisieren und sich zum Richter über die Wahrheit aufwerfen kann. Seine Meinung war nicht, dass der einzelne und seine Vernunft Quelle und Norm der Wahrheit sein solle – nichts lag ihm ferner – vielmehr sollte er Empfänger der Wahrheit sein. Die Wahrheit solle sein persönlicher Besitz und seine persönliche Gewißheit aber nicht sein individuelles Erzeugnis sein. Vielmehr Quelle und Norm der Wahrheit war ihm die göttliche Offenbarung, die ihre Urkunde und ihr Zeugnis in der Schrift hat. Ihr ist der einzelne untergeordnet, nicht übergeordnet. S i e ist Richterin und Authorität, nicht der Mensch.

Wenn Luther sich auf sein Gewissen beruft, so war es sein im Wort Gottes gebundenes Gewissen, also im Grunde dieses Wort Gottes selbst, auf das er sich berief. […]Er kannte kein Recht des Subjekts, außer in der Unterordnung unter die höhere Autorität der göttlichen Wahrheit, deren Offenbarerin ihm allein das Wort Gottes und deren Bewahrerin ihm die Kirche war. Das also war die Subjektivität der Reformation, eine ganz andere als die Subjektivität des modernen Rationalismus, dessen Grundsatz somit zwar an die Reformation anknüpft, aber die Entstellung der Reformation ist.“
Prof. Christoph Ernst Luthardt, „Vorträge über die modernen Weltanschauungen“, gehalten zu Leipzig im Winter 1880, S. 29 ff.

Vortragsreihe über die Bekenntnisschriften der Lutherischen Kirche in Leipzig

Gern weisen wir auf folgende Veranstaltungen hin:

Die Ev.-Luth. Nathanaelkirchgemeinde Leipzig lädt aus Anlass des 500. Jubiläums der Reformation ein zu einer Vortragsreihe v.a. über die Bekenntnisschriften der Lutherischen Kirche (BSLK) und zu einem Gottesdienst.

 

Thema Termin Referent
     
Einführung in die BSLK 12.01. 2017 Pfr. Dr. Armin Wenz

Gemeindepfarrer der ev.-luth. Kirchgemeinde Sankt-Maria-Magdalena Halle

Kleiner und Großer Katechismus 09.02. 2017 Pfr. Dr. Gottfried Herrmann

Dozent für Kirchengeschichte am Lutherischen Theologischen Seminar Leipzig, früher Jugendpfarrer in Sachsen

Augsburger Bekenntnis und seine Apologie 23.03. 2017 Rev. Dr. Christopher S. Ahlman

Gemeindepfarrer aus den USA, seit 2013 als Missionar in Leipzig und in Russland tätig

Schmalkaldische Artikel und

Über die Macht und die Vorrangstellung des Papstes

27.04. 2017 Dr. Werner Führer

Theologischer Referent, OKR i.R. der Ev.-luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe

Konkordienformel 18.05. 2017 Pfr. Markus Fischer

Gemeindepfarrer der Leipziger Ev.-luth. Sankt Trinitatisgemeinde

Lutherische Liturgie 01.06. 2017 Pfr. Christian Lehnert

wissenschaftlicher Geschäftsführer im Liturgiewissenschaftlichen Institut der VELKD in Leipzig,

davor Gemeindepfarrer in Sachsen, Schriftsteller

     
Lutherischer Gottesdienst, teilweise in Latein 07.06. 2017

18.00 Uhr Nathanaelkirche

Pfr. Sebastian Führer

Gemeindepfarrer der Ev.-luth. Nathanaelkirchgemeinde Leipzig

 

Die Vorträge finden statt im Gemeindehaus, 1. OG, Rietschelstr. 12, 04177 Leipzig.

Beginn 20.00 Uhr

Der Vortrag dauert ungefähr eine Stunde. Danach ist Zeit für Rückfragen und Gespräche.

Eintritt frei, Spenden erbeten

„Stimme der Väter“ im Weihnachtsrundbrief 2014

„Sicher ist bisher nur, daß in und durch ,DDR 1949 bis 1989‘ sich eine ziemlich unionistische evangelische Theologie und Kirche herausgebildet hat, die in Zukunft daraus politisches Kapital schlagen kann, daß ohne den riskanten Einsatz evangelischer Pastoren, Gemeinden und Kirchenleiter die im Herbst 1989 erzwungene Veränderung des öffentlichen Lebens in der DDR nicht erfolgt wäre.

Diese Veränderung ist allgemein-menschlich, staatsbürgerlich und auch als für das kirchliche Ansehen in Gesellschaft und Staat nützlich zu würdigen. Aber sie ist – wie jede
Vermischung von weltlichen und geistlichen Anliegen – doppeldeutig. Preces et lacrimae arma ecclesia sunt. (‚Gebete und Tränen sind die Waffen der Kirche‘) Daran wird sich heute und morgen entscheiden, ob die Kirchen hier ihrem geistlichen Wesen gemäß gehandelt haben. Sofern sie allein gewaltlose und leidensbereite Demonstrationen der entmündigten und selbstverantwortlichen Bürger unterstützen, haben sie geistlich entschieden.

Voraussichtlich werden wir bald eine Konjunktur des ‚evangelischen‘ Zeitgeistes in den DDR-Landeskirchen zu gewärtigen haben, die sich in den Kirchen der westdeutschen EKD und im protestantischen Ausland auswirken wird. Der mutige Einsatz der ev. Kirchen in Ulbrichts und Honeckers DDR für das humanum, für die verweigerten und unveräußerlichen bürgerlichen Grundrechte in einem auf Helsinki 1975 verpflichteten Gemeinwesen, kann als geistlich berechtigt und erforderlich beurteilt werden.

Es bleibt aber die Rückfrage, ob diese Politisierung der Kirche im Sozialismus nicht geistlich negative Folgewirkungen auf die Kirche Jesu Christi als den die Welt transzendierenden Offenbarungsort des Dreieinigen Gottes nach sich ziehen muss. In allen Lagen muss Kirche Kirche bleiben, sonst nimmt sie geistlich Schaden. Eine solche kritische Rückfrage an die Kirchen in der DDR ist angesichts historischer Erfahrungen und aufgrund der herkömmlichen Friedfertigkeit von Deutschen mit leidvoller Lebenserfahrung nicht unbegründet. Jedenfalls müssen wir uns darauf einstellen, daß der ‚evangelische‘ Zeitgeist in Ost und West noch mehr als bisher die kirchlich-theologische Meinungsbildung beeinflussen wird.“

August Kimme, 1950 – 1960 Generalsekretär des Luth. Einigungswerkes, bis 1981 Vizepräsident. Vorwort zu seiner Veröffentlichung „Um lutherische Kirche und Mission“, © 1990 im Eigenverlag

Votum „Kann die EKD Kirche werden“

Das nachfolgende Votum wurde von der Versammlung des Lutherischen Tages 2015 nach eingehender Diskussion verabschiedet.

Votum „Kann die EKD Kirche werden?“

Seit 1945 gibt es Bemühungen, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nicht nur als einen Bund (1948) bzw. eine Gemeinschaft (1990) von lutherischen, reformierten und unierten Kirchen anzusehen, sondern als eine einheitliche evangelische Kirche. Die dahin gehenden Forderungen werden immer wieder von den unierten Landeskirchen, d. h. der Evangelischen Kirche der Union bzw. der Union Evangelischer Kirchen, erhoben. Dieser Meinung schließen sich die reformierten Kirchen an. Für beide nehmen die überlieferten reformatorischen Bekenntnisschriften keinen wesentlichen Rang ein. Sie sind davon überzeugt, dass  die Bekenntnisschriften nur Geltung beanspruchen können, insofern (quatenus) sie mit der Heiligen Schrift übereinstimmen, in den lutherische Kirchen gelten die Bekenntnisschriften aber, weil (quia) sie mit der Heiligen Schrift übereinstimmen. Wohl sind sie stets an der Heiligen Schrift als einig Richter, Regel und Richtschnur zu prüfen, gerade darum sind sie kurze, runde Bekenntnisse, welche für den einhelligen, allgemeinen christlichen Glauben und Bekenntnis der rechtgläubigen und wahrhaftigen Kirche zu halten sind. Sie sind allein Zeugnis und Erklärung des Glaubens (FC-Ep., Vom summarischen Begriff, Nr. 7). Vor allem ist das Augsburger Bekenntnis von 1530 verbindlich.

Der immer wieder vorgebrachte Einwand, dass durch den Kirchenkampf in der Zeit des Nationalsozialismus die reformatorischen Kirchen zusammengeführt worden seien und die 1934 verfasste Barmer Theologische Erklärung als Bekenntnisgrundlage einer einheitlichen evangelischen Kirche genüge, ist falsch. Sie stellt zwar ein gemeinsames aktuales Bekenntnis gegen die Irrlehren der damaligen Zeit dar, aber zu wesentlichen Glaubensaussagen (Dreieinigkeit, Sakramente, Letzte Dinge u. a.) sagt sie nichts aus. Auch die Leuenberger Konkordie von 1973 will wohl Grundlage einer Kirchengemeinschaft der ihr zustimmenden Kirchen sein, ist aber auch auf Widerspruch gestoßen. Beide Erklärungen sind wohl wichtige theologische Dokumente (EG 809) ihrer Zeit, aber sie stellen keine tragfähige Bekenntnisgrundlage für ein Kirche-Sein der EKD dar. Sie verweisen vielmehr ausdrücklich auf die überlieferten Bekenntnisschriften und sind selbst keine Bekenntnisschriften.

Die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands hat immer wieder erklärt, dass sie Kirche im Vollsinn des Wortes sei, weil sie eine einheitliche Bekenntnisgrundlage hat. Sie denke nicht daran, sich in eine uneinheitlich lehrende und bekennende Evangelische Kirche in Deutschland aufzulösen. Vor allem die Tatsache, dass die unierten und reformierten Landeskirchen nicht bereit sind, das Augsburger Bekenntnis von 1530 als Lehrgrundlage der EKD zu akzeptieren, erweist, dass eben eine tragfähige theologische Grundlage für eine einheitliche Evangelische Kirche in Deutschland nicht gegeben ist. Ihre Ablehnung des Augsburger Bekenntnisses als Lehrgrundlage zeigt, dass die Lehrunterschiede für sie so gravierend sind, dass wohl ein Bund evangelischer Kirchen möglich ist, aber nicht mehr. Gerade auch die harten Auseinandersetzungen der letzten Jahre, die zwar in mancher Hinsicht quer durch die bekenntnisbestimmten evangelischen Kirchen in Deutschland gehen, unterstreichen die Bedeutsamkeit der Lehrunterschiede.

Es ist nicht zielführend, immer neu Kommissionen zu bilden, die die Voraussetzungen für eine einheitliche evangelische Kirche in Deutschland herbeiführen bzw. feststellen sollen. Die Übereinstimmung in der Wahrheit der wesentlichen Lehrfragen ist erforderlich. Diese Übereinstimmung in der rechten Lehre des Evangeliums und in der rechten Verwaltung der Sakramente ist, gemäß Artikel VII des Augsburger Bekenntnisses, dann aber auch ausreichend zur wahren Einheit der Kirche.

Wir können nicht akzeptieren, dass, wie es die Kundgebung der VELKD „Theologische Position der VELKD zur Weiterentwicklung des Verbindungsmodells“ in These 1 aussagt, „die gestaltete Vielfalt des Protestantismus (ist) eine evangeliumsgemäße Ausgestaltung der Kirche Jesu Christi auf Erden“ ist, denn damit würden die Frage nach der Wahrheit und damit die Lehrunterschiede bagatellisiert. Dagegen unterstreichen wir, dass die Leuenberger Konkordie „nicht in den Status eines neuen (Unions-)Bekenntnisses erhoben werden“ soll (These 2). Da sich aber für uns die Wahrheitsfrage der Bekenntnisschriften stellt, weisen wir den Satz zurück: „Die EKD sollte keines der reformatorischen Bekenntnisse privilegieren und in ihre Grundordnung aufnehmen“. Jedenfalls ist ohne eine einheitliche Bekenntnisgrundlage die EKD keine Kirche. Sie kann darum nicht (so These 4) „als communio ihrer Gliedkirchen selbst Kirche“ sein, denn das entspräche einem rein quantitativen, einem soziologisch-ökonomischen und keinem qualitativen, theologischen Kirchenbegriff. Sie kann also nicht als Kirche theologische Aufgaben übernehmen. Ihre Grundordnung kann darum nicht in dem Sinne erweitert werden, dass sie ihr Kirche-Sein explizit formuliert.

Eine EKD, die keine Bekenntnisgrundlage hat, ist ökumenisch nicht gesprächsfähig. Sie kann kein Partner im globalen ökumenischen Dialog sein. Sie kann ohne Bekenntnisgrundlage nicht verbindlich sprechen, weil letztlich in ihr jeder glauben kann, was er will.

Verabschiedet Leipzig, den 27.05.2015

Reihe „Lutherisch Glauben“

Die bleibende Bedeutung der Lutherischen Reformation, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 9], Neuendettelsau: Freimund, 2018.

Der Lutherische Tag 2015 stand unter dem Thema „Das Christusbekenntnis der Konkordienformel und seine Bedeutung für die Kirche“. Das Thema im Jahr 2016 lautete: „Das Wort ward Fleisch – Johannes 1, 14“ und für das Jahr 2017 „Das Kirchenverständnis Martin Luthers und die Kirche von heute und morgen“. Als Dokumentation der lutherischen Tage 2015, 2016 und 2017 ebenso wie als Erinnerung an die Grundlagen unserer Arbeit widmet sich die Publikation der bleibenden Bedeutung der Reformation.

Dr. András Reuss, Theologieprofessor i. R. in Budapest, Die Christologie der Konkordienformel

Dr. Werner Führer, Oberkirchenrat i. R., Bückeburg, Das Wort ward Fleisch – Bibelarbeit zu Joh. 1, 14

Dr. Wolfgang Sommer, Professor i. R. für Kirchen- und Dogmengeschichte, Neuendettelsau: Das Kirchenverständnis Martin Luthers und die Kirche von Heute und Morgen

Dr. Theodor Kliefoth (1810-1895), zuletzt Oberkirchenratspräsident, Schwerin, Was fordert CA VII hinsichtlich des Kirchenregiments der lutherischen Kirche?

Das Heft kann hier bestellt werden.

 

Schriftverstädnis und Missionsauftrag, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 8], Neuendettelsau: Freimund, 2015.

Der Lutherische Tag 2013 stand unter dem Thema „Das lutherische Verständnis der Heiligen Schrift“. Das Thema im Jahr 2014 lautete: „Der missionarische Auftrag der Kirche“.

Johannes Junker, D.D., D.D., Pastor und Missionsdirektor i. R., geb. 1932. Studium der Theologie: Missionsseminar Bleckmar, Lutherische Theologische Hochschule Oberursel, Missionar unter Zulu in Südafrika, Gemeindepfarrer in Hagen, erster Geschäftsführender Kirchenrat der SELK und Missionsdirektor der Lutherischen Kirchenmission (Bleckmarer Mission), Herausgeber der LUTHERISCHEN BEITRÄGE.

Dr. habil. Markus Piennisch, geb. 1963, ist Mitbegründer und Rektor der EUSEBIA School of Theology sowie Herausgeber der Reihe STUTTGARTER THEOLOGISCHE THEMEN (STT). Internationale Lehrtätigkeit in Systematischer Theologie, Hermeneutik und NT an theologischen Seminaren und Universitäten in Südostasien, Ostafrika und Europa.

Dr. Carsten Rentzing, Studium der Theologie in Berlin, Frankfurt a.M. und Oberursel. 2001 Promotion über die „Rede vom Bösen bei Karl Barth und Martin Luther“ an der Universität Leipzig. Pfarrer der Evang.-Luth. Landeskirche Sachsens von 1999-2010 in Annaberg-Buchholz, seit 2010 in Markneukirchen.

Peter Stuhlmacher, geb. 1932 in Leipzig, Studium der Evangelischen Theologie in Tübingen und Göttingen. Kirchendienst und Ordination in der Evangelischen Kirche in Württemberg. Promotion und Habilitation für Neues Testament in Tübingen. 1968-1972 ordentl. Professor für Neues Testament in Erlangen, 1972-2000 in Tübingen.

 

Sind wir noch Kirche Jesu Christi?, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 7], Neuendettelsau: Freimund, 2012.

  • Herzer, Jens, Für uns gestorben? Die Deutung des Todes Jesu im Neuen Testament als hermeneutische Herausforderung.
  • Bayer, Oswald, Christus für uns. Die Heilsbedeutung des Todes Jesu für die Sendung der Kirche.
  • Schmidt, Günter R., Die Kennzeichen der Kirche.
  • Samraj, Christian, Wie urteilen die Kirchen, die aus unserer Missionsarbeit hervorgegangen sind, über unsere Kirche?

Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

Der Lutherische Tag 2011 war dem Thema gewidmet „Ist Christus für uns gestorben – oder?“ Es ging also um die Frage nach der Heilsbedeutung des Kreuzestodes Jesu Christi, die zwar im ganzen Neuen Testament bezeugt wird, aber von einigen Theologen bestritten wird. Das Thema des Lutherischen Tages 2012 „Sind wir noch Kirche Jesu Christi?“ war herausgefordert durch die Neufassung eines Pfarrerdienstgesetzes durch die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und der damit verbundenen Frage, ob homosexuelle Partnerschaften von Pfarrern durch entsprechende Wohngemeinschaften in Pfarrhäusern ermöglicht werden sollen.

 

 

heft6Das Bekenntnis der Kirche zu Fragen von Ehe und Kirche, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 6], Neuendettelsau: Freimund, 2011.

  • Slenczka, Reinhard, Der Mensch – von Gott zur Ehe geschaffen!
  • Schillhahn, Wolfgang, Christliche Lebensführung in Ehe und Familie
  • Zimmerling, Peter, Die Bedeutung der Einzelbeichte für die reformatorische Rechtfertigungslehre
  • Knuth, Hans Christian, Kirche – Sozialstation oder Heilsstation
  • Klän, Werner, Was machen wir aus Luther?
  • Kandler, Karl-Hermann, Wahre oder falsche Kirche?
  • Dodoma-Erklärung

 Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

In diesem Heft von „Lutherisch glauben“ werden die Vorträge der beiden Lutherischen Tage von 2009 und 2010 veröffentlicht. 2009 ging es um das Thema „Die Ehe – ein Auslaufmodell?“. Die Zahl der Ehen sinkt in Deutschland; so ist die Beschäftigung mit dieser Frage mehr als berechtigt.
Das ganz andere Thema des Lutherischen Tages 2010 lautete: „Kirche Luthers oder Kirche Lutherischen Bekenntnisses?“ Ist dieses Thema wirklich ganz anders? Erscheint nicht die Kirche vielen Zeitgenossen gleichfalls ein Auslaufmodell zu sein? Und selbst innerhalb der Kirche ist für viele eine „Kirche Lutherischen Bekenntnisses“ ein Auslaufmodell.
Das Verbindende beider Themen ist, dass es in allen Vorträgen darum geht, wie schriftgemäße und bekenntnisgebundene Theologie sich im heutigen Alltag auszuwirken hat.

 

 

heft5Amt – Ordination – Beauftragung, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 5], Neuendettelsau: Freimund, 2008.

  • Slenczka, Reinhard, Amt – Ordination – Beauftragung in historisch-theologier Sicht
  • Kelter, Gert, Amt – Ordination – Beauftragung in praktisch-theologischer Sicht
  • Wendebourg, Dorothea, Amt – Ordination – Beauftragung nach lutherischem Verständnis und im Rahmen der aktuellen Debatte


Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

Amt – Ordination – Beauftragung, diesem Thema widmen sich die Beiträge des 5. Heftes der Schriftenreihe „Lutherisch glauben“.Was lehrt die evangelisch-lutherische Kirche vom geistlichen Amt und der Ordination? Irritationen hatten Verlautbarungen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD) hervorgerufen. Im Blick auf die Prädikantenbeauftragung war ihnen eine ökumenisch unglaubwürdige Praxis und ein theologisch unklares Ordinationsverständnis vorgeworfen worden.
Die Autoren dieses Heftes halten daran fest, dass in der evangelisch-lutherischen Kirche öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung nur durch Ordinierte ausgeübt werden können.

 

heft4

Das Mahl Christi mit seiner Kirche, hrsg. von Karl-Hermann Kandler [Lutherisch glauben, 4], Neuendettelsau, Freimund, 2006.

Beiträge von Joachim Ringleben, Jobst Schöne, Karl-Hermann Kandler.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

heft3

Das Christuszeugnis im interreligiösen Dialog, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 3], Neuendettelsau: Freimund, 2004.

  • Petzoldt, Matthias, Das Christuszeugnis im interreligiösen Dialog aus fundamentaltheologischer Sicht
  • Ringleben, Joachim, Der eine Gott und die vielen Religionen. Zum Verhältnis von Christentum und Islam auf dem Hintergrund des religiösen Pluralismus
  • Richter, Martin, Europa und das deutsche Staatskirchenrecht


Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

Das Lutherische Einigungswerk hatte im Juni 2003 zum Dritten Lutherischen Tag nach Leipzig geladen. Drei Autoren gestalteten das Thema „Das Christuszeugnis im interreligiösen Dialog“. Matthias Petzoldt sieht im „interreligiösen Dialog“ eine Zusammenfassung der „vielfältigen Gesprächsfäden, die zwischen den Religionen bestehen“. Joachim Ringleben widmet sich dem Thema aus dogmatischer Sicht: „Der eine Gott und die vielen Religionen“. Martin Richter setzt sich mit den Problemen auseinander, die mit der europäischen Einigung, speziell mit der Ausarbeitung einer europäischen Verfassung, im Zusammenhang mit dem Gesamtthema gegeben sind.

 

 

heft2“Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst?” Das christliche Menschenbild angesichts moderner Genforschung, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 2], Neuendettelsau: Freimund, 2001.

  • Grundmann, Christoffer, “Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst? Du hast ihn wenig niedriger gemacht als Gott” – in der Schöpfung
  • Petzold, Martin, “Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst? Mit Ehre und Herrlichkeit hast du ihn gekrönt” – durch Christus
  • Schlichting, Wolfhart, “Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst? Herr, unser Herrscher, wie herrlich ist dein Name in allen Landen!” – in der Kirche
  • Schöne, Jobst, Die Evangelisch-Lutherische Kirche Lettlands. Ein Bericht
  • Schöne, Jobst, Töten und Lebendigmachen – Wie der Sünder zum Heiligen wird


Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

Wie verhält sich das christliche Menschenbild zur modernen Genforschung? Wo liegen Freiheiten, wo die gottgesetzten Grenzen? Drei Autoren entfalten das Thema trinitarisch. Christoffer Grundmann setzt beim Schöpfungsglauben an. Martin Petzold geht vom Christusglauben aus. Wolfhart Schlichting betont, dass Menschsein sich im Letzten der Kirche Christi vollendet. Mit Luther betont er, dass der Mensch der Stoff sei, aus dem Gott dem neuen Menschen schafft, der in Christus schon real geworden ist. In den Beiträgen werden Argumente benannt, die in der Diskussion um die Gentechnik selten gehört werden.

 

 

heft1Die Autorität der Heiligen Schrift für Lehre und Verkündigung der Kirche, hrsg. v. Karl-Hermann Kandler, [Lutherisch glauben, 1], Neuendettelsau:Freimund, 2000.

  • Ringleben, Joachim, Die Bibel als Wort Gottes
  • Bayer, Oswald, Neuer Geist in alten Buchstaben
  • Slenczka, Notger, Die Schrift als “einige Norm und Richtschnur”

Kurzbeschreibung (Freimund-Verlag):

Der Schatz der Kirche sind die heiligen Schriften des Alten und Neuen Testaments in der Bibel. Wenn die Bibel aber „Heilige Schrift“ ist, worin besteht dann ihre Heiligkeit? Hat Gott ihren Wortlaut diktiert? Oder ist sie Menschenwort und nur dies, also nur historisch zu verstehen? Wird sie entheiligt, wenn sie Objekt wissenschaftlicher Untersuchungen wird? Ist sie nun von Gottes Heiligem Geist eingegeben oder nicht? Die Autoren geben Antwort auf die Frage nach der Autorität der Heiligen Schrift für Lehre und Verkündigung der Kirche und wie sie denkerisch verantwortet zu verstehen ist.