Die Bekenntnisschriften und die Kirche

„Ich danke dem Herrn von ganzem Herzen und erzähle all deine Wunder. Ich freue mich und bin fröhlich in dir und lobe deinen Namen, du Allerhöchster.“ (Ps 9, 1.2) – so lautet die Widmung, die Überschrift auf der Titelseite des Konkordienbuches vom 25.06.1580.

Worum es dem Psalmbeter und mit ihm den Verfassern der Konkordie geht: Wir sind dankbar für das Werk Gottes für uns, wir erzählen davon, was Gott für uns getan hat. Keineswegs meinen wir, dieses Werk tun zu können. Auch weiterhin bleibt unsere Aufgabe, die bekenntnisgemäße reine Lehre des Evangeliums, wie sie in diesem Konkordienbuch zu finden ist, zu vertreten und zu bekennen.

Auf dieses Konkordienbuch werden in lutherischen Kirchen noch immer Pfarrer ordiniert und es bildet noch immer das Bekenntnis lutherischer Kirchen. Das ist so, weil in den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche die schriftgemäße Lehre bezeugt ist, nämlich in den drei ökumenischen Symbolen (das Apostolische, das Nicänische und das Athanasianische Bekenntnis), in der ungeänderten Augsburgischen Konfession und ihrer Apologie, in den Schmalkaldischen Artikeln, dem Kleinen und Großen Katechismus Luthers und der Konkordienformel.In ihnen wird die Erkenntnis der Reformation von der Rechtfertigung des Sünders aus Gnaden gewahrt, sie verweisen in all ihren Sätzen auf das Evangelium von Jesus Christus. Wir sind dankbar für diesen Schatz, der der Kirche zugetragen worden ist: „Ich danke dem Herrn von ganzem Herzen und erzähle all deine Wunder. Ich freue mich und bin fröhlich in dir und lobe deinen Namen, du Allerhöchster.“ (Ps 9, 1.2)

Die bleibende Bedeutung der lutherischen Reformation – Lutherisch Glauben Heft 9

Heft 9 unserer Reihe „Lutherisch Glauben“ ist erschienen. Als Dokumentation der lutherischen Tage 2015, 2016 und 2017 ebenso wie als Erinnerung an die Grundlagen unserer Arbeit widmet sich die Publikation der bleibenden Bedeutung der Reformation.

Dr. András Reuss, Theologieprofessor i. R. in Budapest, Das Christuszeugnis der Konkordienformel und seine Bedeutung für die Kirche

Dr. Werner Führer, Oberkirchenrat i. R., Bückeburg, Das Wort ward Fleisch – Joh. 1, 14

Dr. Wolfgang Sommer, Professor i. R. für Kirchen- und Dogmengeschichte, Neuendettelsau: Das Kirchenverständnis Martin Luthers und die Kirche von Heute und Morgen

Dr. Karl-Hermann Kandler, Kirchenrat i. R., apl. Professor für Systematische Theologie, Freiberg, Die bleibende Bedeutung der lutherischen Reformation

Dr. Theodor Kliefoth (1810-1895), zuletzt Oberkirchenratspräsident, Schwerin, Was bedeutet Artikel 7 der Augsburgischen Confession hinsichtlich des Kirchenregiments der lutherischen Kirche?

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